Arbeitsgericht Detmold, 2008-11-06, 3 Ca 785/08

3 Ca 785/08Arbeitsgericht06.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Detmold — 3 Ca 785/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-06

Aktenzeichen: 3 Ca 785/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2008:1106.3CA785.08.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung vom 13.06.2008 nicht fristlos aufgelöst worden ist.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes (End-)Zeugnis mit durchschnittlicher Bewertung zu erteilen.
    1. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
    1. Streitwert: 5.098,44 €.

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