Arbeitsgericht Detmold, 2010-04-28, 2 Ca 1577/09

2 Ca 1577/09Arbeitsgericht28.04.2010

Regest

Es kann dahin stehen, ob die Frage des zukünftigen Arbeitgebers nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zulässig ist, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber auch bei Kenntnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt worden wäre. Weder eine außergerichtliche Kündigung noch die Anfechtung des Arbeitsvertrages sind in diesem Fall berechtigt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Detmold — 2 Ca 1577/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-28

Aktenzeichen: 2 Ca 1577/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2010:0428.2CA1577.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 622, 119, 123 BGB

Leitsätze

Es kann dahin stehen, ob die Frage des zukünftigen Arbeitgebers nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zulässig ist, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber auch bei Kenntnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt worden wäre. Weder eine außergerichtliche Kündigung noch die Anfechtung des Arbeitsvertrages sind in diesem Fall berechtigt.

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht vor dem 30.11.2009 endete. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 2/3 und das beklagte Land 1/3 zu tragen.

  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 3.500,00 festgesetzt.

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