2 Ca 1411/10•Arbeitsgericht Detmold, 2011-02-02, 2 Ca 1411/10
Arbeitsgericht Detmold, 2011-02-02, 2 Ca 1411/10
2 Ca 1411/10Arbeitsgericht02.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Detmold — 2 Ca 1411/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-02
Aktenzeichen: 2 Ca 1411/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2011:0202.2CA1411.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche noch hilfsweise ordentlich erklärte Kündigung der Beklagten vom 27.09.2010 noch durch die außerordentliche noch hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung der Beklagten vom 06.10.2010 seine Beendigung findet.
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Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 20.000,00 festgesetzt.
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