3 Ca 1293/13•Arbeitsgericht Detmold, 2014-05-28, 3 Ca 1293/13
Arbeitsgericht Detmold, 2014-05-28, 3 Ca 1293/13
3 Ca 1293/13Arbeitsgericht28.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Detmold — 3 Ca 1293/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-28
Aktenzeichen: 3 Ca 1293/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2014:0528.3CA1293.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 1, 7, 15 AGG; § 134 BGB
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung des Beklagten vom 22.11.2013 beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 35 Prozent der Kläger und zu 65 Prozent die Beklagte zu tragen.
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- Der Streitwert wird auf 16.200,00 Euro festgesetzt.
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