Arbeitsgericht Detmold, 2018-02-14, 2 Ca 747/17

2 Ca 747/17Arbeitsgericht14.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Detmold — 2 Ca 747/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-14

Aktenzeichen: 2 Ca 747/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2018:0214.2CA747.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 611 a Abs. 2 BGB

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.296,91 Euro brutto abzüglich gezahlter 1.601,66 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.800,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2017 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.094,64 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.
    1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.589,89 Euro festgesetzt.

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