2 Ca 747/17•Arbeitsgericht Detmold, 2018-02-14, 2 Ca 747/17
Arbeitsgericht Detmold, 2018-02-14, 2 Ca 747/17
2 Ca 747/17Arbeitsgericht14.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Detmold — 2 Ca 747/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-14
Aktenzeichen: 2 Ca 747/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2018:0214.2CA747.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 611 a Abs. 2 BGB
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.296,91 Euro brutto abzüglich gezahlter 1.601,66 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.800,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2017 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.094,64 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.
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- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.589,89 Euro festgesetzt.
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