3 Ca 612/19•Arbeitsgericht Detmold, 2020-01-05, 3 Ca 612/19
Arbeitsgericht Detmold, 2020-01-05, 3 Ca 612/19
3 Ca 612/19Arbeitsgericht05.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Detmold — 3 Ca 612/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-05
Aktenzeichen: 3 Ca 612/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGDT:2020:0105.3CA612.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 613 a BGB
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Abschluss eines ab 01.08.2019 gültigen Arbeitsvertrages zu den Bedingungen, wie sie zwischen dem Kläger und der A GmbH bis zum 31.07.2019 bestanden haben, unter Anrechnung einer Beschäftigungsdauer seit dem 01.01.1986 anzunehmen.
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- Es wird festgestellt, dass ein in Erfüllung von Ziffer 1 etwaig begründetes Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26.08.2019 aufgelöst wird.
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- Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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- Der Streitwert wird auf 18.408,00 Euro festgesetzt.
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