Arbeitsgericht Duisburg, 2005-09-29, 2 Ca 1923/05

2 Ca 1923/05Arbeitsgericht29.09.2005

Regest

Keine Rubrumsberichtigung bei erkennbar fehlerhafter Parteibezeichnung

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 2 Ca 1923/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-29

Aktenzeichen: 2 Ca 1923/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2005:0929.2CA1923.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 4 KSchG

Leitsätze

Keine Rubrumsberichtigung bei erkennbar fehlerhafter Parteibezeichnung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  3. Der Streitwert wird auf 23.051,00 € festgesetzt.

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