2 Ca 1923/05•Arbeitsgericht Duisburg, 2005-09-29, 2 Ca 1923/05
Arbeitsgericht Duisburg, 2005-09-29, 2 Ca 1923/05
2 Ca 1923/05Arbeitsgericht29.09.2005
Regest
Keine Rubrumsberichtigung bei erkennbar fehlerhafter Parteibezeichnung
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 2 Ca 1923/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-29
Aktenzeichen: 2 Ca 1923/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2005:0929.2CA1923.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 4 KSchG
Leitsätze
Keine Rubrumsberichtigung bei erkennbar fehlerhafter Parteibezeichnung
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
-
Der Streitwert wird auf 23.051,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.