3 Ca 2486/08•Arbeitsgericht Duisburg, 2009-02-09, 3 Ca 2486/08
Arbeitsgericht Duisburg, 2009-02-09, 3 Ca 2486/08
3 Ca 2486/08Arbeitsgericht09.02.2009
Regest
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lohnabrechnungen erteilt, verstößt die Berufung auf eine Ausschlussfrist gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitnehmer - verspätet - die Zahlung der abgerechneten Nettogehälter verlangt.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 2486/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-09
Aktenzeichen: 3 Ca 2486/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0209.3CA2486.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 242 BGB
Leitsätze
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lohnabrechnungen erteilt, verstößt die Berufung auf eine Ausschlussfrist gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitnehmer - verspätet - die Zahlung der abgerechneten Nettogehälter verlangt.
Tenor
1)Das Versäumnisurteil vom 13.11.2008 wird aufrechterhalten.
2)Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3)Der Streitwert beträgt 2.393,14 Euro.
4)Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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