Arbeitsgericht Duisburg, 2009-02-09, 3 Ca 2486/08

3 Ca 2486/08Arbeitsgericht09.02.2009

Regest

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lohnabrechnungen erteilt, verstößt die Berufung auf eine Ausschlussfrist gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitnehmer - verspätet - die Zahlung der abgerechneten Nettogehälter verlangt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 2486/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-09

Aktenzeichen: 3 Ca 2486/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0209.3CA2486.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 242 BGB

Leitsätze

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lohnabrechnungen erteilt, verstößt die Berufung auf eine Ausschlussfrist gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitnehmer - verspätet - die Zahlung der abgerechneten Nettogehälter verlangt.

Tenor

1)Das Versäumnisurteil vom 13.11.2008 wird aufrechterhalten.

2)Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3)Der Streitwert beträgt 2.393,14 Euro.

4)Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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