Arbeitsgericht Duisburg, 2009-02-19, 1 Ca 3082/08

1 Ca 3082/08Arbeitsgericht19.02.2009

Regest

Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 3082/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: 1 Ca 3082/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0219.1CA3082.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 20, 22 BBiG

Leitsätze

Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Streitwert: 1.410,-- EURO

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