1 Ca 3082/08•Arbeitsgericht Duisburg, 2009-02-19, 1 Ca 3082/08
Arbeitsgericht Duisburg, 2009-02-19, 1 Ca 3082/08
1 Ca 3082/08Arbeitsgericht19.02.2009
Regest
Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 3082/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-19
Aktenzeichen: 1 Ca 3082/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0219.1CA3082.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 20, 22 BBiG
Leitsätze
Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Streitwert: 1.410,-- EURO
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