Arbeitsgericht Duisburg, 2009-05-27, 4 Ca 2767/08

4 Ca 2767/08Arbeitsgericht27.05.2009

Regest

Der rückwirkende Wegfall einer Leistung ist auch im Bereich der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen grundsätzlich möglich.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 4 Ca 2767/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-27

Aktenzeichen: 4 Ca 2767/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0527.4CA2767.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 19 TV-Ärzte-KF §§ 317, 319 BGB

Leitsätze

Der rückwirkende Wegfall einer Leistung ist auch im Bereich der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen grundsätzlich möglich.

Tenor

1.Die Klage wird (hinsichtlich des Zahlungsantrags über Euro 4.900,11 brutto) abgewiesen.

2.Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

3.Der Streitwert beträgt Euro 4.900,--.

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