Arbeitsgericht Duisburg, 2009-07-02, 1 Ca 731/09

1 Ca 731/09Arbeitsgericht02.07.2009

Regest

Eine einmalige leicht fahrlässige Pflichtverletzung, die eine Vermögensge- fährdung des Arbeitgebers in größerem Umfang verursacht, rechtfertigt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung nicht.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 731/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-02

Aktenzeichen: 1 Ca 731/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0702.1CA731.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 626 BGB, 1 KSchG

Leitsätze

Eine einmalige leicht fahrlässige Pflichtverletzung, die eine Vermögensge- fährdung des Arbeitgebers in größerem Umfang verursacht, rechtfertigt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung nicht.

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die

Kündigung vom 23.03.2009 nicht aufgelöst wurde.

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch andere Beendi-

gungstatbestände endet, sondern unverändert über den 30.09.2009 fort-

besteht.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Streitwert: 12.000,00 €.

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