1 Ca 731/09•Arbeitsgericht Duisburg, 2009-07-02, 1 Ca 731/09
Arbeitsgericht Duisburg, 2009-07-02, 1 Ca 731/09
1 Ca 731/09Arbeitsgericht02.07.2009
Regest
Eine einmalige leicht fahrlässige Pflichtverletzung, die eine Vermögensge- fährdung des Arbeitgebers in größerem Umfang verursacht, rechtfertigt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung nicht.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 731/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-02
Aktenzeichen: 1 Ca 731/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0702.1CA731.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 626 BGB, 1 KSchG
Leitsätze
Eine einmalige leicht fahrlässige Pflichtverletzung, die eine Vermögensge- fährdung des Arbeitgebers in größerem Umfang verursacht, rechtfertigt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung nicht.
Tenor
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
Kündigung vom 23.03.2009 nicht aufgelöst wurde.
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch andere Beendi-
gungstatbestände endet, sondern unverändert über den 30.09.2009 fort-
besteht.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Streitwert: 12.000,00 €.
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