1 Ca 2831/09•Arbeitsgericht Duisburg, 2010-02-04, 1 Ca 2831/09
Arbeitsgericht Duisburg, 2010-02-04, 1 Ca 2831/09
1 Ca 2831/09Arbeitsgericht04.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 2831/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: 1 Ca 2831/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2010:0204.1CA2831.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Befristung nicht zum 31.12.2009 beendet wurde, sondern fortbesteht.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Streitwert: 7.671,-- €.
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