Arbeitsgericht Duisburg, 2010-02-04, 1 Ca 2831/09

1 Ca 2831/09Arbeitsgericht04.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 2831/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-04

Aktenzeichen: 1 Ca 2831/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2010:0204.1CA2831.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Befristung nicht zum 31.12.2009 beendet wurde, sondern fortbesteht.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Streitwert: 7.671,-- €.

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