Arbeitsgericht Duisburg, 2010-12-13, 3 Ca 1150/10

3 Ca 1150/10Arbeitsgericht13.12.2010

Regest

Zur Auslegung der Anlage 3 zum TVÜ-Länder betreffend den Strukturausgleich.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 1150/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-13

Aktenzeichen: 3 Ca 1150/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2010:1213.3CA1150.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 12 TVÜ-Länder

Leitsätze

Zur Auslegung der Anlage 3 zum TVÜ-Länder betreffend den Strukturausgleich.

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.615,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2010 zu zahlen.

2.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.Der Streitwert beträgt 1.615,00 €

4.Die Berufung wird - soweit sie nicht ohnehin zulässig ist - zugelassen.

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