3 Ca 1150/10•Arbeitsgericht Duisburg, 2010-12-13, 3 Ca 1150/10
Arbeitsgericht Duisburg, 2010-12-13, 3 Ca 1150/10
3 Ca 1150/10Arbeitsgericht13.12.2010
Regest
Zur Auslegung der Anlage 3 zum TVÜ-Länder betreffend den Strukturausgleich.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 1150/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-13
Aktenzeichen: 3 Ca 1150/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2010:1213.3CA1150.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 12 TVÜ-Länder
Leitsätze
Zur Auslegung der Anlage 3 zum TVÜ-Länder betreffend den Strukturausgleich.
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.615,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2010 zu zahlen.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert beträgt 1.615,00 €
4.Die Berufung wird - soweit sie nicht ohnehin zulässig ist - zugelassen.
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