3 Ca 376/11•Arbeitsgericht Duisburg, 2011-04-18, 3 Ca 376/11
Arbeitsgericht Duisburg, 2011-04-18, 3 Ca 376/11
3 Ca 376/11Arbeitsgericht18.04.2011
Regest
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 376/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-18
Aktenzeichen: 3 Ca 376/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2011:0418.3CA376.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 25.1.2011 nicht zum 30.6.2011 sein Ende finden wird.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert beträgt 4.101,60 €.
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