Arbeitsgericht Duisburg, 2011-04-18, 3 Ca 396/11

3 Ca 396/11Arbeitsgericht18.04.2011

Regest

Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 396/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-18

Aktenzeichen: 3 Ca 396/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2011:0418.3CA396.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung mit einer sozialer Auslauffrist, noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.1.2011 beendet wird,

2.Die Beklagte wird veruteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Hilfskraft weiterzubeschäftigen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Der Streitwert beträgt 9.715,00 €.

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