Arbeitsgericht Duisburg, 2014-09-11, 1 BV 16/14

1 BV 16/14Arbeitsgericht11.09.2014

Regest

Einzelfallentscheidung zu einer Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber; Führung von Personalgesprächen mit Wahlbewerbern.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 1 BV 16/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-11

Aktenzeichen: 1 BV 16/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2014:0911.1BV16.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: §§ 19, 20 BetrVG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu einer Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber; Führung von Personalgesprächen mit Wahlbewerbern.

Tenor

Die Betriebsratswahl vom 27.02.2014 bis 08.03.2014 wird für unwirksam erklärt.

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