4 Ca 2167/14•Arbeitsgericht Duisburg, 2015-02-04, 4 Ca 2167/14
Arbeitsgericht Duisburg, 2015-02-04, 4 Ca 2167/14
4 Ca 2167/14Arbeitsgericht04.02.2015
Regest
Kein Zahlungsanspruch bei Suspendieren der wechselsseitigen Hauptpflichten
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 4 Ca 2167/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-04
Aktenzeichen: 4 Ca 2167/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2015:0204.4CA2167.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 611 BGB, § 313 BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 615, 293 ff BGB
Leitsätze
Kein Zahlungsanspruch bei Suspendieren der wechselsseitigen Hauptpflichten
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten hat der Kläger zu tragen.
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Der Streitwert beträgt € 407.683,33.
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Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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