1 Ca 872/15•Arbeitsgericht Duisburg, 2015-09-10, 1 Ca 872/15
Arbeitsgericht Duisburg, 2015-09-10, 1 Ca 872/15
1 Ca 872/15Arbeitsgericht10.09.2015
Regest
Einzelfall zur Bestimmung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers i. S. v. § 16 Abs 1 BetrAVG - fehlende angemessene Eigenkapitalverzinsung -
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 872/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-10
Aktenzeichen: 1 Ca 872/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2015:0910.1CA872.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 16 Abs. 1 BetrAVG
Leitsätze
Einzelfall zur Bestimmung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers i. S. v. § 16 Abs 1 BetrAVG - fehlende angemessene Eigenkapitalverzinsung -
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zukünftig monatlich vorschüssig eine Betriebsrente in Höhe von 395,18 € brutto zur Betriebsrentennummer 07459873 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Der Streitwert wird auf 17.926,92 € festgesetzt.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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