Arbeitsgericht Duisburg, 2016-10-27, 1 Ca 31/16

1 Ca 31/16Arbeitsgericht27.10.2016

Regest

xEin in der Ober- bzw. Landesliega eingesetzter Basketballscshiedsrichter ist kein Arbeinehmer des ihn einsetzenden Verbandes.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 31/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-27

Aktenzeichen: 1 Ca 31/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2016:1027.1CA31.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: x§ 611 BGB

Leitsätze

xEin in der Ober- bzw. Landesliega eingesetzter Basketballscshiedsrichter ist kein Arbeinehmer des ihn einsetzenden Verbandes.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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