Arbeitsgericht Duisburg, 2019-01-31, 3 Ca 1099/17

3 Ca 1099/17Arbeitsgericht31.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 1099/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-31

Aktenzeichen: 3 Ca 1099/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2019:0131.3CA1099.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, die der Klägerin unter dem 19.06.2017 und 08.01.2018 erteilten Abmahnungen aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 90 % und die Beklagte

zu 10 %.

    1. Der Streitwert wird auf 111.811.68 € festgesetzt.

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