2 Ca 1330/19•Arbeitsgericht Duisburg, 2019-12-17, 2 Ca 1330/19
Arbeitsgericht Duisburg, 2019-12-17, 2 Ca 1330/19
2 Ca 1330/19Arbeitsgericht17.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 2 Ca 1330/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-17
Aktenzeichen: 2 Ca 1330/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2019:1217.2CA1330.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat April 2019 an die Klägerin 125,21 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2019 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat Mai 2019 an die Klägerin 179,78 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2019 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat Juni 2019 an die Klägerin 164,27 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2019 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin bei jeder auf die vorgenannte Schuld erfolgende Zahlung eine Abrechnung zu erteilen.
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