1 Ca 4216/99•Arbeitsgericht Essen, 2000-08-03, 1 Ca 4216/99
Arbeitsgericht Essen, 2000-08-03, 1 Ca 4216/99
1 Ca 4216/99Arbeitsgericht03.08.2000
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 4216/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-03
Aktenzeichen: 1 Ca 4216/99
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2000:0803.1CA4216.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis
durch die Kündigungen der Beklagten vom 30.11.1999
und 16.12.1999 nicht aufgelöst worden ist.
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis
durch die Änderungskündigung vom 28.03.2000 nicht
aufgelöst wird.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte ¾
und der Kläger ¼.
- Streitwert: 80 000,00 DM
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