2 Ca 2427/05•Landesarbeitsgericht Essen, 2005-09-27, 2 Ca 2427/05
Landesarbeitsgericht Essen, 2005-09-27, 2 Ca 2427/05
2 Ca 2427/05Arbeitsgericht27.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Essen — 2 Ca 2427/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-27
Aktenzeichen: 2 Ca 2427/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2005:0927.2CA2427.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
- Es wird festgestellt, dass das Berufsausbildungsverhältnis
zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten
mit Schreiben vom 06. Juni 2005 nicht aufgelöst worden ist.
-
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
-
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.258,00 EUR
festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.