Landesarbeitsgericht Essen, 2005-09-27, 2 Ca 2427/05

2 Ca 2427/05Arbeitsgericht27.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Essen — 2 Ca 2427/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-27

Aktenzeichen: 2 Ca 2427/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2005:0927.2CA2427.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Berufsausbildungsverhältnis

zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten

mit Schreiben vom 06. Juni 2005 nicht aufgelöst worden ist.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.258,00 EUR

festgesetzt.

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