Arbeitsgericht Essen, 2007-11-06, 7 Ca 1285/07

7 Ca 1285/07Arbeitsgericht06.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 7 Ca 1285/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-06

Aktenzeichen: 7 Ca 1285/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2007:1106.7CA1285.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung nach der Vergütungsgruppe A III, Stufe 3 des TV Ärzte/Tarifgemeinschaft deutscher Länder in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.850,00 € nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 650,00 € seit 01.08.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.09.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.10.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.11.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.12.2006, aus weiteren 650,00 € seit 01.01.2007, aus weiteren 650,00 € seit 01.02.2007, aus weiteren 650,00 € seit 01.03.2007 und aus weiteren 650,00 € seit 01.04.2007 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Der Streitwert wird auf 29.250,-- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.