1 Ca 118/08•Arbeitsgericht Essen, 2008-04-10, 1 Ca 118/08
Arbeitsgericht Essen, 2008-04-10, 1 Ca 118/08
1 Ca 118/08Arbeitsgericht10.04.2008
Regest
ohne
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 118/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-10
Aktenzeichen: 1 Ca 118/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2008:0410.1CA118.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ohne
Leitsätze
ohne
Tenor
1.Die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des Arbeitsgerichts F. Az 1 Ca 937/07 vom 2.4.07 wird für unzulässig erklärt.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Streitwert, auch für die Gerichtsgebühren: 3.500,-- €.
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