7 Ca 2112/10•Arbeitsgericht Essen, 2010-11-12, 7 Ca 2112/10
Arbeitsgericht Essen, 2010-11-12, 7 Ca 2112/10
7 Ca 2112/10Arbeitsgericht12.11.2010
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 7 Ca 2112/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-12
Aktenzeichen: 7 Ca 2112/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2010:1112.7CA2112.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis vom 15.05.2009 nicht auf Grund der vertraglichen
Befristungsvereinbarung am 30.06.2010 endet, sondern auf unbestimmte
Zeit fortbesteht.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 26 % und die
Klägerin zu 74 %.
- Der Streitwert wird auf 11.306,04 € festgesetzt.
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