Arbeitsgericht Essen, 2010-11-12, 7 Ca 2112/10

7 Ca 2112/10Arbeitsgericht12.11.2010

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 7 Ca 2112/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-12

Aktenzeichen: 7 Ca 2112/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2010:1112.7CA2112.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende

Arbeitsverhältnis vom 15.05.2009 nicht auf Grund der vertraglichen

Befristungsvereinbarung am 30.06.2010 endet, sondern auf unbestimmte

Zeit fortbesteht.

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 26 % und die

Klägerin zu 74 %.

  1. Der Streitwert wird auf 11.306,04 € festgesetzt.

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