Arbeitsgericht Essen, 2013-04-25, 3 Ca 2940/12

3 Ca 2940/12Arbeitsgericht25.04.2013

Regest

ohne

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 3 Ca 2940/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-25

Aktenzeichen: 3 Ca 2940/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2013:0425.3CA2940.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: ohne

Leitsätze

ohne

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 16.10.2012 nicht aufgelöst worden ist.

  2. Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 800,00 € brutto zum 31.10.2012 aufgelöst.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.359,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.11.2012 zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  6. Der Streitwert wird auf 12.000,00 € festgesetzt.

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