3 Ca 2940/12•Arbeitsgericht Essen, 2013-04-25, 3 Ca 2940/12
Arbeitsgericht Essen, 2013-04-25, 3 Ca 2940/12
3 Ca 2940/12Arbeitsgericht25.04.2013
Regest
ohne
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 3 Ca 2940/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-25
Aktenzeichen: 3 Ca 2940/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2013:0425.3CA2940.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ohne
Leitsätze
ohne
Tenor
-
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 16.10.2012 nicht aufgelöst worden ist.
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Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 800,00 € brutto zum 31.10.2012 aufgelöst.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.359,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.11.2012 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Der Streitwert wird auf 12.000,00 € festgesetzt.
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