6 Ca 908/15•Arbeitsgericht Essen, 2015-12-21, 6 Ca 908/15
Arbeitsgericht Essen, 2015-12-21, 6 Ca 908/15
6 Ca 908/15Arbeitsgericht21.12.2015
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 6 Ca 908/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-21
Aktenzeichen: 6 Ca 908/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2015:1221.6CA908.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: ---
Leitsätze
Tenor
I.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.008,79 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen p.a. über dem Basiszins aus 1.899,63 € seit dem 11.02.2015 und aus weiteren 1.109,16 € seit dem 01.12.2015 zu zahlen.
II.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger am 31.12.2015 € 963,16 brutto zu zahlen.
III.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, als anteiliges 13. Monatsentgelt, anteilige Übergangsleistung und anteiliges Urlaubsentgelt mit der Novemberabrechnung 2016 einen weiteren Betrag in Höhe von 1.208,88 € brutto zu zahlen.
IV.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
V.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
VI.Der Streitwert beträgt 4.939,13 €.
VII.Die Berufung wird für den Kläger nicht und für die Beklagte nicht gesondert zugelassen.
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