6 Ca 1729/15•Arbeitsgericht Essen, 2016-02-15, 6 Ca 1729/15
Arbeitsgericht Essen, 2016-02-15, 6 Ca 1729/15
6 Ca 1729/15Arbeitsgericht15.02.2016
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 6 Ca 1729/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-15
Aktenzeichen: 6 Ca 1729/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2016:0215.6CA1729.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6
Normen: ---
Leitsätze
Tenor
I.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 02.06.2015 nicht mit sofortiger Wirkung aufgelöst ist.
II.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 11.06.2015 nicht mit sofortiger Wirkung aufgelöst ist.
III.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.379,54 € brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2015 zu zahlen abzüglich durch Verrechnung erfüllter 3.751,44 € netto.
IV.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
V.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 42 % und die Be-klagte zu 58 %.
VI.Der Streitwert beträgt 113.828,18 €.
VII.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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