3 Ca 1523/16•Arbeitsgericht Essen, 2016-09-30, 3 Ca 1523/16
Arbeitsgericht Essen, 2016-09-30, 3 Ca 1523/16
3 Ca 1523/16Arbeitsgericht30.09.2016
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 3 Ca 1523/16
Entscheidungsdatum: 2016-09-30
Aktenzeichen: 3 Ca 1523/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2016:0930.3CA1523.16.00
Spruchkörper: Urteil
Normen: ---
Leitsätze
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.413,43 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2016 zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.06.2016 nach der Vergütungsgruppe 3a Stufe 3 der KR-Anwendungstabelle des TVöD für den Bereich VKA zu vergüten.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 43 % und die Beklagte zu 57 %.
5.Streitwert: 17.739,88 €.
6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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