6 Ca 2299/16•Arbeitsgericht Essen, 2016-10-12, 6 Ca 2299/16
Arbeitsgericht Essen, 2016-10-12, 6 Ca 2299/16
6 Ca 2299/16Arbeitsgericht12.10.2016
Regest
keine
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 6 Ca 2299/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-12
Aktenzeichen: 6 Ca 2299/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2016:1012.6CA2299.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: keine
Leitsätze
keine
Tenor
I.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.505,76 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2016 zu zahlen.
II.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.09.2016 nach der Entgeltgruppe 3a der Kr-Anwendungstabelle zum TVöD/VKA in einer individuellen Endstufe von zur Zeit 2.711,2. € brutto zu vergüten.
III.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
V.Der Streitwert beträgt 14.073,38 €.
VI.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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