Arbeitsgericht Essen, 2017-03-15, 6 Ca 290/17

6 Ca 290/17Arbeitsgericht15.03.2017

Regest

keine

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 6 Ca 290/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-15

Aktenzeichen: 6 Ca 290/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2017:0315.6CA290.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: keine

Leitsätze

keine

Tenor

I.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch über den 31.12.2016 hinaus an die Klägerin eine monatliche Zulage in Höhe von 147,98 € brutto zu zahlen, die dynamisiert wird, pensionskassenpflichtig ist und Bestandteil der tariflichen Zuwendung ist.

II.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

IV.Der Streitwert beträgt 4.277,44 €.

V.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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