Arbeitsgericht Essen, 2018-06-19, 3 BV 22/18

3 BV 22/18Arbeitsgericht19.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 3 BV 22/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-06-19

Aktenzeichen: 3 BV 22/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2018:0619.3BV22.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit im Betrieb F.“ vom 15.02.2018 unwirksam ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.