Arbeitsgericht Essen, 2018-10-04, 1 Ca 1124/18

1 Ca 1124/18Arbeitsgericht04.10.2018

Regest

Für die Berechnung der Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds ist die vor der Freistellung vertraglich geschuldete Tätigkeit maßgeblich. Aufgrund des Ehrenamtsprinzips haben die mit dem Betriebsratsamt verbundenen Anforderungen, Qualifikationen und Kenntnisse bei der Beurteilung der betriebsüblichen Entwicklung außer Betracht zu bleiben.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 1124/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-04

Aktenzeichen: 1 Ca 1124/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2018:1004.1CA1124.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: ohne

Leitsätze

Für die Berechnung der Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds ist die vor der Freistellung vertraglich geschuldete Tätigkeit maßgeblich. Aufgrund des Ehrenamtsprinzips haben die mit dem Betriebsratsamt verbundenen Anforderungen, Qualifikationen und Kenntnisse bei der Beurteilung der betriebsüblichen Entwicklung außer Betracht zu bleiben.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Widerklage wird abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 15 % und der Kläger zu 85 %.

4.Der Streitwert wird auf 80.425,31 € festgesetzt.

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