1 Ca 2004/18•Arbeitsgericht Essen, 2019-01-24, 1 Ca 2004/18
Arbeitsgericht Essen, 2019-01-24, 1 Ca 2004/18
1 Ca 2004/18Arbeitsgericht24.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 2004/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-24
Aktenzeichen: 1 Ca 2004/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2019:0124.1CA2004.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger GBP 59.848,01 und EUR 199.945,22 zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01. Juli 2018 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger hinsichtlich der bei der I. von der Beklagten zugunsten des Klägers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung 5. und 5. jeweils
a) Auskunft über die Wertstellung zum Stichtag 30. Juni 2018 zu geben, diese Auskunft durch entsprechende Unterlagen der I. zu belegen und zusammen mit dieser entsprechend belegten Auskunft ein Angebot auf Übertragung der Versicherung auf den Kläger mittels I.-Formular zur Änderung der Versicherungsnehmerstellung unter ausdrücklicher Nennung des Übertragungsdatums 30. Juni 2018 zu unterbreiten
b) dem Kläger den Versicherungsschein zu übergeben, hilfsweise schriftlich zu versichern, dass die Beklagte nicht im Besitz des Versicherungsscheins ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Gehaltsabrechnung für den Monat April 2018 zu erteilen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.
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Der Streitwert wird auf 509,869,66 € festgesetzt.
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