Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2006-11-30, 5 BVGa 9/06

5 BVGa 9/06Arbeitsgericht30.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 BVGa 9/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-30

Aktenzeichen: 5 BVGa 9/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2006:1130.5BVGA9.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Ausgliederung des Bereichs Housekeeping zu unterlassen, bis ein Interessenausgleich zustande gekommen ist oder endgültig gescheitert ist.

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung wird ein Ordnungsgeld bis zu 25.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monate (ggf. zu vollstrecken an dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin) oder Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer bis zu 6 Monaten angedroht.

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