5 BVGa 9/06•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2006-11-30, 5 BVGa 9/06
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2006-11-30, 5 BVGa 9/06
5 BVGa 9/06Arbeitsgericht30.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 BVGa 9/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-30
Aktenzeichen: 5 BVGa 9/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2006:1130.5BVGA9.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Ausgliederung des Bereichs Housekeeping zu unterlassen, bis ein Interessenausgleich zustande gekommen ist oder endgültig gescheitert ist.
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung wird ein Ordnungsgeld bis zu 25.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monate (ggf. zu vollstrecken an dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin) oder Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer bis zu 6 Monaten angedroht.
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