Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2007-02-28, 2 Ca 1858/06

2 Ca 1858/06Arbeitsgericht28.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 1858/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-28

Aktenzeichen: 2 Ca 1858/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2007:0228.2CA1858.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 33,66 Euro nebst

5 % Zinsen über den jeweiligen Basiszins der EZB seit dem 15.06.2006 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 33,66 Euro festgesetzt.

Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.