3 BV 17/10•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2010-11-17, 3 BV 17/10
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2010-11-17, 3 BV 17/10
3 BV 17/10Arbeitsgericht17.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 3 BV 17/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: 3 BV 17/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2010:1117.3BV17.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 78a BetrVG
Tenor
Es wird festgestellt, dass zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner nach Ablauf der Ausbildungszeit am 12. 07. 2010 ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wurde.
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