5 Ca 96/13•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2013-06-18, 5 Ca 96/13
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2013-06-18, 5 Ca 96/13
5 Ca 96/13Arbeitsgericht18.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 Ca 96/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-18
Aktenzeichen: 5 Ca 96/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2013:0618.5CA96.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die Versetzung der Beklagten vom 12.11.2012 in das Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (S), organisatorisch in den Servicebereich Belegschaft – Betrieb A, Abteilung BB P 2 – Personalsteuerung, eingebunden, unwirksam ist.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 6.631,32 € festgesetzt.
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