Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2014-01-21, 1 Ca 2158/13

1 Ca 2158/13Arbeitsgericht21.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 1 Ca 2158/13 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-21

Aktenzeichen: 1 Ca 2158/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2014:0121.1CA2158.13.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 611 Abs. 1, 138 Abs. 1, 241 Abs. 2, 260 BGB, § 107 Abs. 3. S. 2 GewO

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen des

Centro P in den Monaten Juli, August und September 2013 vereinnahmten Trinkgelder zu erteilen.

  1. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

  2. Der Gegenstandswert beträgt für dieses Teilurteil 3.000,00 Euro.

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