Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2015-07-15, 2 Ca 2260/14

2 Ca 2260/14Arbeitsgericht15.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 2260/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-15

Aktenzeichen: 2 Ca 2260/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2015:0715.2CA2260.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: AV der Caritas

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.01.2011 als Erzieherin mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten nach der Entgeltgruppe S 8 der Anlage 33 der AVR der Caritas zu vergüten.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 9.000,00 € festgesetzt.
    1. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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