2 Ca 2260/14•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2015-07-15, 2 Ca 2260/14
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2015-07-15, 2 Ca 2260/14
2 Ca 2260/14Arbeitsgericht15.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 2260/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-15
Aktenzeichen: 2 Ca 2260/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2015:0715.2CA2260.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: AV der Caritas
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.01.2011 als Erzieherin mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten nach der Entgeltgruppe S 8 der Anlage 33 der AVR der Caritas zu vergüten.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 9.000,00 € festgesetzt.
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- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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