Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2016-01-12, 5 Ca 1061/15

5 Ca 1061/15Arbeitsgericht12.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 Ca 1061/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-12

Aktenzeichen: 5 Ca 1061/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2016:0112.5CA1061.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 16 Abs. 3 S. 2 BetrAVG

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.486,78 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes Seit dem Tag der Rechtskraft des Urteils zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.01.2016 eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung in Höhe von 70,20 Euro brutto monatlich zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 2527,20 Euro festgesetzt.

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