5 Ca 1061/15•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2016-01-12, 5 Ca 1061/15
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2016-01-12, 5 Ca 1061/15
5 Ca 1061/15Arbeitsgericht12.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 Ca 1061/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-12
Aktenzeichen: 5 Ca 1061/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2016:0112.5CA1061.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 16 Abs. 3 S. 2 BetrAVG
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.486,78 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes Seit dem Tag der Rechtskraft des Urteils zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.01.2016 eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung in Höhe von 70,20 Euro brutto monatlich zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 2527,20 Euro festgesetzt.
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