5 Ca 609/16•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2016-04-14, 5 Ca 609/16
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2016-04-14, 5 Ca 609/16
5 Ca 609/16Arbeitsgericht14.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 Ca 609/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-14
Aktenzeichen: 5 Ca 609/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2016:0414.5CA609.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 769 Abs.1 S.1, 845 ZPO,; 62 Ab2 S.1 ArbGG, 39 ff. EStG
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus dem am 19.01.2016 vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen zu dem Aktenzeichen 5 Ca 1791/15 geschlossenen Vergleich wird einstweilen eingestellt.
Die Aufhebung des Zahlungsverbotes nach § 845 ZPO vom 01.04.2016 zu dem Aktenzeichen 15/00421/S wird angeordnet.
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