5 Ca 993/18•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2018-11-13, 5 Ca 993/18
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2018-11-13, 5 Ca 993/18
5 Ca 993/18Arbeitsgericht13.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 Ca 993/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-13
Aktenzeichen: 5 Ca 993/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2018:1113.5CA993.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 106 S. 1 GeWO, 241 Abs. 2 BGB, 15 SGB VII, 3 DGUV
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, bis zum März 2021 einen turnusmäßigen Termin zur Nachuntersuchung G 25 bzgl. seiner gesundheitlichen Eignung wahrzunehmen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 3.200,00 € festgesetzt.
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