2 Ca 1366/18•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2018-11-21, 2 Ca 1366/18
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2018-11-21, 2 Ca 1366/18
2 Ca 1366/18Arbeitsgericht21.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 1366/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-21
Aktenzeichen: 2 Ca 1366/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2018:1121.2CA1366.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 29b TVÜ-VKA, § 17 Absatz 4 TVöD-V, Art. 3 Absatz 1 GG, § 37 TVöD-V
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger bei einem Gebührenstreitwert i.H.v. 14.508,72 Euro.
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- Der Streitwert dieser Entscheidung wird auf 21.753,82 Euro festgesetzt.
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