5 Ca 1899/18•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2019-03-12, 5 Ca 1899/18
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2019-03-12, 5 Ca 1899/18
5 Ca 1899/18Arbeitsgericht12.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 Ca 1899/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-12
Aktenzeichen: 5 Ca 1899/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2019:0312.5CA1899.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Ausbildungsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 31.10.2018 nicht aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über dem 31.10.2018 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den Bedingungen des Berufsausbildungsverhältnisses vom 03.08.2018 als Auszubildende für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 3.873,04 € festgesetzt.
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