Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
1 Ca 1608/24•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2025-05-06, 1 Ca 1608/24
1 Ca 1608/24Arbeitsgericht06.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-06
Aktenzeichen: 1 Ca 1608/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2025:0506.1CA1608.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 29.11.2024 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 4.754,39 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.
Der Streitwert wird auf 31.717,54 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.