Arbeitsgericht Hagen, 2000-07-05, 4 Ga 14/00

4 Ga 14/00Arbeitsgericht05.07.2000

Regest

Eine Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Arbeitnehmers ist auch in der Insolvenz nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 4 Ga 14/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-05

Aktenzeichen: 4 Ga 14/00

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2000:0705.4GA14.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Eine Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Arbeitnehmers ist auch in der Insolvenz nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten.

Tenor

Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger als Scanner-Operator entsprechend der bisherigen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen.

Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf DM festgesetzt.

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