4 Ga 14/00•Arbeitsgericht Hagen, 2000-07-05, 4 Ga 14/00
Arbeitsgericht Hagen, 2000-07-05, 4 Ga 14/00
4 Ga 14/00Arbeitsgericht05.07.2000
Regest
Eine Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Arbeitnehmers ist auch in der Insolvenz nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 4 Ga 14/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-05
Aktenzeichen: 4 Ga 14/00
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2000:0705.4GA14.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Leitsätze
Eine Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis gegen den Willen des Arbeitnehmers ist auch in der Insolvenz nur zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten.
Tenor
Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger als Scanner-Operator entsprechend der bisherigen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen.
Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.