Arbeitsgericht Hagen, 2005-09-13, 5 (3) Ca 624/05

5 (3) Ca 624/05Arbeitsgericht13.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 5 (3) Ca 624/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-13

Aktenzeichen: 5 (3) Ca 624/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2005:0913.5.3CA624.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 14 ABs. 4 u. § 16, Satz 1 TzBfG, § 125 Satz 1 u. § 126 Abs. 2,; Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1, 2 u. 3 ÄArbGVtrg

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht mit Ablauf des 19.02.2005 beendet worden ist.
    1. Der beklagte Verein wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf des 19.02.2005 als Assistenzarzt in Weiterbildung für Neurochirurgie weiterzubeschäftigen.
    1. Der beklagte Verein trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.258,55 Euro festgesetzt.

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