3 BV 48/07•Arbeitsgericht Hagen, 2007-06-11, 3 BV 48/07
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 3 BV 48/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-11
Aktenzeichen: 3 BV 48/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2007:0611.3BV48.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Zum Vorsitzenden der einzurichtenden Einigungsstelle bezüglich der Feststellung dazu, ob dem Wirtschaftsausschuss die gemäß Wirtschaftausschusssitzung vom 28.03.2007 erbetenen Informationen gegenüber der Arbeitgeberin über die im Sitzungsprotokoll vom 11.04.2007 genannten Rechtsverfolgungskosten zustehen, wird der Richter T bestellt.
Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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